OBA-Aktuell
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Wahlen: Erklärt in Leichter Sprache
Dieses Jahr steht wieder ein "Super-Wahljahr" an. In Bayern haben wir es dieses Jahr nur mit der Bundestagswahl zu tun.
Seit 2019 dürfen auch Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten wählen. Für alle, die sich informieren wollen bietet die Lebenshilfe auf Ihrer Webseite Informationen zu den Wahlen in Leichter Sprache.
Wählen: Wie geht das? | Wahl-Hilfe in Leichter Sprache
"Dein Job-FINDer" - Gemeinnütziger Fachdienst im Landkreis Starnberg
Der Fachdienst "Dein Job-FINDer“ gehört zu FortSchritt, einem freien Träger der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe. "Dein Job-FINDer" ist ein gemeinnütziger Fachdienst im Landkreis Starnberg mit einem ganzheitlichen Angebot zur betrieblichen Inklusion. Vorrangiges Ziel des Fachdienstes ist es Arbeitnehmer mit Behinderungen die Tür für eine Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt zu öffnen.
Unter diesem Link finden Sie die Stellenanzeigen:
https://www.fortschritt-bayern.de/top-navigation/stellenangebote
Absage Maitanz 2021
Aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage haben die Veranstalter den allseits beliebten Maitanz in der Schlossberghalle am 8. Mai 2021 abgesagt. Die Halle wurde für den 30. April 2022 vorreserviert. Wir alle hoffen, dass sich bis dahin die Lage deutlich entspannt hat.
Einzelfall-Entscheidung bei der Impfpriorisierung
der Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg hat uns folgende Mail gesendet, die wir gern an Sie weitergeben:
Hier Informationen zur Bayerischen Impfkommission, die Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Impfverordnung treffen wird. Gerade für Menschen mit Behinderung könnte dieses Angebot interessant sein:
Ab wann kann ich meinen Antrag bei der Impfkommission stellen?
Ihren Antrag an die Impfkommission können Sie ab Montag 1. März 2021 stellen.
Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich?
Für die Antragstellung bei der Impfkommission werden folgende Angaben benötigt:
- Persönliche Angaben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Alter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden),
- Nachweis eines Härtefalles gemäß Antragsformular, dieses darf nicht älter als vier Wochen sein (maßgeblich: Datum der Antragstellung),
- Ärztliche Unterlagen zur Darlegung der medizinischen Gründe für die Antragsstellung als Einzelfallentscheidung,
- Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und Schweigepflichtentbindung des jeweiligen Arztes bzw. der jeweiligen Ärztin gemäß Antragsformular,
- Datum der Antragstellung und Ihre Unterschrift.
Wie kann ich einen Antrag bei der Impfkommission stellen?
Sie können Ihren Antrag per Post oder E-Mail stellen.
Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Impfkommission unter: www.impfkommission.bayern, welche ab dem 26. Februar 2021 zu erreichen ist.
Wo finde ich das Antragsformular?
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Impfkommission unter: www.impfkommission.bayern, welche ab dem 26. Februar 2021 zu erreichen ist.
Wie erfahre ich die Entscheidung der Impfkommission?
Die Entscheidung der Impfkommission wird innerhalb von zwei Wochen ausschließlich auf dem Postweg an den/die Antragsteller/in verschickt. Bei einem hohen Antragsaufkommen und gerade in der Anfangsphase sind aber Verzögerungen nicht ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Antragsteller darüber informiert.
Was ist die Aufgabe der Impfkommission?
Die Impfkommission übernimmt die medizinische Risikobeurteilung und Priorisierung von Bürgerinnen und Bürgern mit seltenen Krankheiten, die in der jetzigen Impfverordnung wegen ihres relativ seltenen Vorkommens und damit verbundener ungesicherter Evidenz noch nicht Berücksichtigung gefunden haben. Es sollen sachgerechte, medizinische Grundprinzipien analog zur Impfverordnung und den STIKO-Empfehlungen erarbeitet und für den Einzelfall umgesetzt werden.
Nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung kann die Impfkommission ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungs-Gruppe ausstellen. Dies gilt nicht nicht für die höchste Priorisierungs-Gruppe. Auch die Priorisierung der bereits definierten Gruppen und Krankheitsbilder ist nicht Aufgabe der Kommission, hier kann gegebenenfalls das jeweilige lokale Impfzentrum eine gewisse zeitliche Binnen-Priorisierung in der jeweiligen Priorisierungs-Gruppe vornehmen.
Was mache ich mit einem positivem Entscheid der Impfkommission?
Mit dem Bescheid können Sie sich an Ihr zuständiges Impfzentrum wenden und das weitere Vorgehen abklären. Das für Sie zuständige Impfzentrum können Sie über die Internetseite www.coronaimpfung.bayern.de ausfindig machen.
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