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Familiennachzug

 
 
 
 

Unklare Nachzugskriterien und Bürokratie verschärfen Leid

Berlin, 9. Mai 2018. „Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert“, appelliert Caritas-Präsident Peter Neher an CDU, CSU und SPD anlässlich des heute eingebrachten Kabinettentwurfs zum Familiennachzug.

Künftig wird nach komplizierten Kriterien darüber entschieden, ob ein Flüchtling mit subsidiärem Schutz seine Familie nach Deutschland nachholen darf. Mit dem Bundesverwaltungsamt wird eine weitere Behörde in den Entscheidungsprozess eingebunden. Beides wird zu hohem Verwaltungsaufwand führen.

Neher fordert, dass die Politik nicht weitere Hindernisse für den Familiennachzug von subsidiär Geschützten aufbaut: „Es muss sichergestellt werden, dass die Entscheidung, ob Geflüchtete ihre engsten Angehörigen nachholen können transparent und zügig verläuft.“

Ab August sollen 1.000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutzstatus nachziehen dürfen. Das sind Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafte Gefahr durch Kriege und Gewalt droht. Überwiegend stammen diese Menschen derzeit aus Syrien. Da sich die politische Situation und damit auch die Gefahr für die Betroffenen in Syrien auf absehbare Zeit nicht ändern werden, gibt es keine Perspektive für die Menschen auf eine rasche Rückkehr. „Gut ist, dass sich die Koalition darauf einigen konnte, dass zumindest anfänglich die Zahl des nicht ausgeschöpften Kontingents von einem Monat auf die folgenden fünf Monate übertragen werden kann. Das sollte dann auch dauerhaft möglich sein und in den Gesetzestext Eingang finden“, so Neher.

Alle Schutzberechtigten brauchen eine Zukunftsperspektive für ihre Integration. Die Sorge der subsidiär Geschützten um den Ehepartner und die minderjährigen Kinder, die in der Herkunftsregion verblieben sind, bindet meist all ihre Kräfte. Besonders schwierig ist die Trennung für unbegleitete Minderjährige, die sich allein, ohne ihre Familie, in eine für sie fremde Gesellschaft eingewöhnen müssen. „Familiäre Bindungen müssen berücksichtigt werden, dazu verpflichtet uns das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention“, so Neher.

Die Stellungnahme finden Sie hier.
 
 
   
Herausgegeben von
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