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Newsletter 25/2016 - 5. Dezember 2016
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Behindertenhilfe: Finanzielle Basis bis Ende 2019 gesichert Die finanzielle Basis der hessischen Caritas-Dienste und -Einrichtungen in der Behindertenhilfe ist auch in den kommenden Jahren gesichert. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Leistungserbringern, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und den hessischen kommunalen Spitzenverbänden. Die Hessische Vertragskommission SGB XII* hat eine pauschale Vergütungsanpassung vereinbart, die ab dem 1. April 2017 bis 31. Dezember 2019 gilt; diese erspart den Trägern aufwändige Einzelverhandlungen mit ungewissem Ausgang. Die Entgelte im stationären Bereich steigen damit um über 4 Prozent, im Betreuten Wohnen beträgt die Erhöhung mehr als 5 Prozent. Dabei sind erstmals auch die Steigerungen der Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den Zusatzversorgungskassen berücksichtigt. Der jetzt erzielte Tarifabschluss für drei Jahre ist ein Novum in Hessen. Er bietet den Trägern der Einrichtungen und Dienste die notwendige Sicherheit für ihre Haushaltsplanungen und trägt zudem zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei. Die Kostenträger ihrerseits können dadurch die Eckwertbeschlüsse zu ihren Haushalten einhalten und so die Umlage der Kommunen an den LWV als überörtlichen Träger der Sozialhilfe stabil halten. Weitere Informationen: Dr. Elke Groß (Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe) • Telefon: 06431 997-183 • elke.gross@dicv-limburg.de * Die Hessische Vertragskommission SGB XII ist das Verhandlungsgremium der Vertragspartner nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Dabei tragen die Leistungserbringer in diesem Gremium Sorge dafür, dass die Interessen der Rechtsträger bei Tarifverhandlungen ihren Platz finden und akzeptable Abschlüsse erzielt werden. |
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Herausgeber: Text und Redaktion: | ||||
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