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Newsletter 23/2017 - 15. November 2017
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Das BTHG und seine Folgen für die Suchtkrankenhilfe Das BTHG* macht auch vor den Suchthilfeeinrichtungen der Caritas nicht Halt. Grund genug für die CLAG** Suchtkrankenhilfe, Ende Oktober einen Fachtag zur Umsetzung des Gesetzes in Hessen zu veranstalten mit knapp 100 Teilnehmern. Ziel war, die Auswirkungen des BTHG auf die Praxis zu beleuchten und Ansätze zur inhaltlichen Umsetzung in der Suchtkrankenhilfe zu finden. Dr. Elke Groß, Abteilungsleiterin im Diözesancaritasverband, skizzierte in ihrem Vortrag unter anderem die Grundlagen des seit Jahresanfang 2017 geltenden Gesetzes und den Sachstand der Umsetzung in Hessen. Dabei ging sie insbesondere auch auf die politisch brisante Diskussion um die künftige Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe in Hessen. Als problematisch benannte sie ebenso die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachmaßnahmen sowie die Unklarheiten in der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, bei denen die Frage im Raum steht, ob sich die Leistungen ergänzen oder es zur Leistungseinschränkung kommt. Karl-Heinz Schön (Fachbereichsleiter beim Landeswohlfahrtsverband LWV Hessen) als Vertreter der Kostenträger stellte die bisherigen Entwicklungen und den Stand sowie die Anforderungen an den LWV-Fachdienst bei der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens vor. Doch was bedeutet das Ganze für die Praxis und die Einrichtungen? Konstantin Loukas (Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. in Wiesbaden) und Michael Schütte (Caritaszentrum Sucht und Drogenhilfe, Regionalcaritasverband Fulda und Geisa) skizzierten, welche Erfahrungen sie mit dem Integrierten Teilhabeplan (ITP) und der Bedarfsfeststellung bislang gemacht haben. Ein drängendes Problem ist, so zeigte sich in den Diskussionen und Workshops beim Fachtag, die unklare Rolle der Träger beim Verfahren der Bedarfsfeststellung: Hier befürchten diese, dass sie in wirtschaftliche Not geraten werden. Die entscheidende Frage ist dabei, wie die Personalkapazitäten künftig bei den Trägern gesteuert werden können, wenn der LWV-Fachdienst die Auslastung von Einrichtungen mitbestimmt. Damit das BTHG in Hessen tatsächlich erfolgreich umgesetzt werden kann und die Einrichtungen ihre gute Arbeit für die Betroffenen weiterhin leisten können, müssen diese und weitere Fragestellungen in 2018 geklärt werden. Weitere Informationen: Dr. Elke Groß (Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe) • elke.gross@dicv-limburg.de * Bundesteilhabegesetz |
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Neue Leiterin der Geschäftsstelle der Hessen-Caritas ab Dezember Ab dem 1. Dezember 2017 hat die Geschäftsstelle der Hessen-Caritas eine neue Leiterin: Die Diplom-Betriebswirtin (FH) Carina Schneider folgt auf Lisa Uphoff, die sich einer neuen beruflichen Aufgabe widmet. Carina Schneider bringt aus ihrer früheren beruflichen Tätigkeit, unter anderem als Marketing- und Vertriebsmanagerin bei British Airways, umfassende Kenntnisse im Marketing und Personalwesen mit. Seit Januar 2015 ist sie als Verwaltungsmitarbeiterin in der Geschäftsstelle der Hessen-Caritas tätig und somit mit den Aufgaben und Zielen der Hessen-Caritas bestens vertraut. Carina Schneider (Jahrgang 1967) ist verheiratet und hat zwei Kinder. |
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Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Text und Redaktion: Petra M. Schubert Telefon: 06431 997-113 • Telefax: 06431 997-114 pressestelle@dicv-limburg.de • www.dicv-limburg.de | ||||
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