Caritas-Newsletter
    KAM-Newsletter 05/2017
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Thema dieses Newsletters: BMF-Schreiben zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingshilfe 
Mit freundlichen Grüßen 
KAM-Redaktion

 

 
 
BMF-Schreiben zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 bekannt gegeben, dass der zeitliche Anwendungsbereich des Schreibens vom 22. September 2015 auf alle Maßnahmen bis 31. Dezember 2018 ausgeweitet wird.

Dieses 

  • regelt einen vereinfachten Zuwendungsnachweis von Spenden,
  • ermöglicht es auch gemeinnützigen Organisationen, die nach ihrer Satzung nicht in der Hilfe für Flüchtlinge engagiert sind, ohne schädliche Wirkung für ihre Gemeinnützigkeit Spenden für Flüchtlinge zu sammeln und nicht gebundene Mittel in der Flüchtlingshilfe einzusetzen.
  • Zudem erlaubt es, Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen als Sponsoring-Maßnahme steuerlich als Betriebsausgaben zu behandeln.
  • Arbeitslohn- und Aufsichtsratsvergütungsspenden werden vereinfacht.
  • Darüber hinaus berührt das Schreiben Umsatz- und Schenkungssteuer.

Hier finden Sie das Schreiben vom 06.12.2016 und hier das nun weiter geltende Schreiben vom 22.09.2015 beide im Volltext.

Das Bundesfinanzministerium möchte gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder Engagement für das Ankommen und Zurechtfinden nach Deutschland geflüchteter Menschen stärken, da jenes für eine gelingende Integration dieser eine wesentliche Säule sei.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 

 




 
 
   

Die Redaktion 
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