KAM-Newsletter 05/2017 | ||
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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BMF-Schreiben zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingshilfe Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 bekannt gegeben, dass der zeitliche Anwendungsbereich des Schreibens vom 22. September 2015 auf alle Maßnahmen bis 31. Dezember 2018 ausgeweitet wird.
Hier finden Sie das Schreiben vom 06.12.2016 und hier das nun weiter geltende Schreiben vom 22.09.2015 beide im Volltext. Das Bundesfinanzministerium möchte gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder Engagement für das Ankommen und Zurechtfinden nach Deutschland geflüchteter Menschen stärken, da jenes für eine gelingende Integration dieser eine wesentliche Säule sei. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Die Redaktion
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