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    Newsletter 24/2017 - 20. November 2017

 
 
    Inhalt
   
  1. Gesellschaftliche Sorgekultur und gerechte Pflege: IspAn begrüßt Impulspapier des ZdK
  2. Kinderzuschlag - Wenn das Geld knapp ist
 
 
 

Newsletter 24/2017 - 20. November 2017

 
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  Gesellschaftliche Sorgekultur und gerechte Pflege: IspAn begrüßt Impulspapier des ZdK


Das höchste Laiengremium in der katholischen Kirche, das ZdK*, hat sich in seinem Impulspapier "Gerechte Pflege in einer sorgenden Gesellschaft" positioniert. Pflegende Angehörige sind selbst gewissermaßen Fachleute: Grund genug für das ZdK, IspAn** als Angehörigen-Selbstvertretung in die innerkirchliche Diskussion einzubeziehen und um ihre Expertise zu bitten - mit einer Stellungnahme und der Teilnahme am Hearing des ZdK am 18. Januar 2018.

In ihrer aktuellen Stellungnahme zum ZdK-Diskussionspapier betont die IspAn, dass eine gerechte und zukunftsfähige Pflege nur dann möglich ist, wenn Sorgearbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge gedacht wird. Es müsse, so die Angehörigenvertreter, einen finanziellen Ausgleich geben sowie vor Ort stärker als bislang staatlich geförderte Unterstützungsstrukturen für die Pflege und die pflegenden Angehörigen.

Insbesondere das Armutsrisiko beschäftigt IspAn: Einen Menschen Zuhause zu pflegen bedeutet oftmals, dass die eigene Berufstätigkeit stark reduziert oder gar aufgegeben werden muss. Die dramatische Folge sind Einkommenseinbußen und spätere Altersarmut. Gefordert wird daher ein finanzieller Ausgleich für die Pflege-Sorgearbeit, unter anderem in Form einer zehntägigen Freistellung pro Jahr (analog zur Freistellung bei der Pflege von kranken Kindern), bei längeren Pflegezeiten ein Rückkehrrecht zur Vollzeitstelle sowie einen Mindestlohn für Vollzeitpflegende, der nicht, wie bei Hartz IV, einen Bewerbungszwang beinhaltet. Seit 26. April 2017 liegen dazu Richtlinien der EU-Kommission vor, um mehr Gleichheit bei den Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben herzustellen.

Entlastung im Pflegealltag: Das ist aus Sicht der Betroffenen ein äußerst wichtiger Aspekt, bei dem noch drängender Handlungsbedarf ist. So darf die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten nicht dazu führen, dass das Pflegegeld gekürzt wird. Auch brauche es, so IspAn, vor Ort "sorgende Netzwerke" in kommunaler Verantwortung, um ein Pflege- und Betreuungssystem aufzubauen und zu unterstützen; dieses sollte ein Mix von beruflichen Hilfen, wie ambulanten Pflegediensten, und nicht-beruflichen (Angehörige, Nachbarn und Freunde) sowie Ehrenamtlichen (wie Pflegebegleitern) sein. 

Weitere Informationen: Ingrid Rössel-Drath (Referentin für Förderung von Interessenselbstvertretung in der Behindertenhilfe und Pflege) • ingrid.roessel-drath@dicv-limburg.de

  • Die Stellungnahme von IspAn zum Download.
  • Das Impulspapier des ZdK zum Download.

* Zentralkomitee der deutschen Katholiken
** Interessenselbstvertretung pflegender Angehöriger


 
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  Kinderzuschlag - Wenn das Geld knapp ist

"Kinderzuschlag - wenn das Geld knapp ist ..." lautet der Titel einer Kurzinformation der Familienkasse Hessen. Auf zwei Seiten, kurz und prägnant, sind die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag dargestellt. Ergänzt wird das durch einen Schnellcheck.

Die Kurzinformation gibt es unter "Infos" zum Download.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Familienkasse zur Verfügung unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 4 5555 30.

Weitere Informationen: www.familienkasse.de sowie die interaktive Berechnungshilfe "KiZ-Lotse" unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

 
 
    Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Text und Redaktion: Petra M. Schubert
Telefon: 06431 997-113 • Telefax: 06431 997-114
pressestelle@dicv-limburg.dewww.dicv-limburg.de
 
 
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