KAM-Newsletter 26/2019 | |||
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Sehr geehrte Damen und Herren, Thema dieses Newsletters: Neue Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“ Mit freundlichen Grüßen KAM-Redaktion |
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Neue Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“ Am 01.06.2019 traten die neuen Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“ in Kraft. Mit den Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Flüchtlinge unter 30 Jahren auf dem Weg zur Hochschulreife und ins Studium unterstützt. Die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) erfolgt durch die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H). Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Deutschsprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören: |
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