Caritas-Newsletter
  KAM-Newsletter 26/2019
 
 
  Sehr geehrte Damen und Herren, 
Thema dieses Newsletters: Neue Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“
Mit freundlichen Grüßen 
KAM-Redaktion
 
 
Neue Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“

Am 01.06.2019 traten die neuen Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“ in Kraft. Mit den Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Flüchtlinge unter 30 Jahren auf dem Weg zur Hochschulreife und ins Studium unterstützt.

Die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) erfolgt durch die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H). Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Deutschsprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
 
1. Neben nachgereisten Ehegatten und Ehegattinnen können jetzt auch nachgereiste Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen eingereist sind, einen Antrag auf Förderung bei der GF-H-Bildungsberatung stellen. 
2. Die Antragstellung ist nicht mehr an das Einreisedatum der Antragstellenden gebunden. Anträge können bis vor der Vollendung des 30. Lebensjahres der Antragstellenden bei der Bildungsberatung gestellt werden.
 
Interessenten können sich hier für einen Beratungstermin anmelden und eine Förderung beantragen.




 
 
    Die Redaktion 
kam@caritas.de 
Telefon: +49(0)761 200-376
www.kam-info-migration.de



Sie erhalten diesen Newsletter, weil Ihre Adresse in unserer Datenbank gespeichert ist.
Sollten Sie kein weiteres Interesse an unserem Newsletter haben, können Sie sich hier abmelden .