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    Newsletter 18/2016 - 7. Oktober 2016

 
 
 
 

Newsletter 18/2016 - 7. Oktober 2016


 
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  Pflegebedürftigkeit neu gedacht - Markus Ahne Podiumsgast in Berlin


Markus Ahne (rechts) ging bei der Podiumsdiskussion mit unter anderem Peter Allerchen (AOK Hessen) auf die Auswirkungen für die praktische Umsetzung ein.

Mehr als zehn Jahre hat es gedauert, jetzt ist er endlich da, der neue Pflegebedürftig-keitsbegriff. Wenn ab dem 1. Januar 2017 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft tritt, wird der bisherige verrichtungsbezogene und vor allem auf somatische Beeinträchtigungen abstellende Begriff abgelöst. Ziel ist, auch diejenigen Menschen bei Pflegeversicherungs-Leistungen zu berücksichtigen, die kognitive Einschränkungen haben, wie es beispielsweise bei demenziellen Erkrankungen der Fall ist. Was bedeutet das in der praktischen Umsetzung für den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) unter anderem bei der Pflegebegutachtung? Welche Auswirkungen hat das für die Organisation der Pflegekassen und Leistungserbringer? Wie werden die Einrichtungen und die Versicherten hierüber informiert, und wie bewerten die Betroffenen selbst die Neudefinition? Wie ist der Stand der Umsetzung für dieses Mammutprojekt? Diese Fragen standen im Fokus der Veranstaltung "Der neue Pflegebegriff - Kurz vor dem Start" von GKV*-Spitzenverband und dem MDS** in Berlin. Als Podiumsteilnehmer nahm für den Fachausschuss Pflege der BAGFW*** Markus Ahne (Referent Stationäre Altenpflege im Diözesancaritasverband Limburg) teil, um mit Vertretern der Krankenkassen, mit Politikern und Vertretern von Verbraucher- und Leistungserbringerseite zu diskutieren.

"Umsetzung in die Praxis – Verträge und Vergütungen" lautete der Titel der Diskussionsrunde, bei der  Ahne über die Herausforderungen bei der Erarbeitung der Überleitungsvereinbarungen für Hessen berichtete. Mit dem hessischen Verhandlungs-Ergebnis, das unter anderem die Möglichkeit einer Personalverbesserung vorsieht, wird der Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen, der eine Verbesserung für alle pflegebedürftigen Menschen auch in stationären Einrichtungen erreichen will. Gleichzeitig betonte Ahne, dass damit nur ein erster Schritt gemacht wurde. Die tatsächliche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfordert jedoch, wie der Fachmann erläuterte, wesentlich mehr Personal, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen fördern zu können. Nun gilt es, unter anderem die Landesrahmenverträge entsprechend zu überarbeiten. Auch müssen die Pflegeeinrichtungen auf dem Weg der Systemumstellung begleitet und  unterstützt werden, damit die Verbesserungen bei den betroffenen Menschen auch tatsächlich ankommen, so Markus Ahne.

Bei der Veranstaltung zeigte sich, dass es insbesondere bei der Entgelt- und Abrechnungssystematik in der vollstationären Pflege noch Klärungsbedarf gibt; hier müssen das Bundesministerium für Gesundheit und der GKV-Spitzenverband noch eine abschließende Regelung erarbeiten.


* Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
** Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
*** Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Weitere Informationen: Markus Ahne (Referent Stationäre Altenpflege im Diözesancaritasverband Limburg) • Telefon: 06431 997-185 • markus.ahne@dicv-limburg.de


 
 
   

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Text und Redaktion:
Petra M. Schubert
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