Positionen
Joint Statement zum Entwurf einer EU-Instrumentalisierungsverordnung
Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten derzeit breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen hat Caritas Europa auf Initiative des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE) in einer gemeinsamen Stellungnahme die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung in EU-Recht abgelehnt. In der Stellungnahme wurde insbesondere die Logik in Frage gestellt, dass auf den Missbrauch von Menschen durch Regierungen von Drittstaaten, mit der Einschränkung der Rechte dieser Menschen reagiert werden soll.
Unter anderem wurde kritisiert:
Weitreichende Grundrechtseinschränkungen lassen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen aufkommen; der bestehende EU-Rechtsrahmen bietet den Mitgliedstaaten bereits Flexibilität, um mit sich verändernden Umständen an ihren Grenzen umzugehen; einige Mitgliedstaaten könnten sich auf die „Instrumentalisierung“ berufen, um die Nichteinhaltung von EU-Vorschriften zu rechtfertigen; die unterschiedliche Anwendung asylrechtlicher Verpflichtungen in der EU würde zu unterschiedlicher Behandlung von Schutzsuchenden in den einzelnen Mitgliedstaaten führen. Die geplanten Ausnahmemöglichkeiten könnten überdies auch die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben.
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