Newsletter der OBA

Herzlich Willkommen zum OBA-Newsletter!

Wir begrüßen Sie heute mit unserem neuen Team-Foto.

Und: Weil endlich Frühling ist wollen wir wieder mit Ihnen raus gehen und frische Luft schnappen. Wer also Lust hat mit einem unserer Kolleg*innen einen Spaziergang zu machen meldet sich bitte bei uns. Ort und Zeit können dann individuell abgesprochen werden. 

Bitte melden Sie sich bei Frau Berndt unter 0881 909590-21 oder schreiben
Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!!!

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund.

Das Team der Offenen Behindertenarbeit wünscht
Frohe Ostern

Ein Dienst des Caritasverbandes für den Landkreis Weilheim-Schongau e.V.

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Und: Weil endlich Frühling ist wollen wir wieder mit Ihnen raus gehen und frische Luft schnappen. Wer also Lust hat mit einem unserer Kolleg*innen einen Spaziergang zu machen meldet sich bitte bei uns. Ort und Zeit können dann individuell abgesprochen werden. 

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Frohe Ostern

Ein Dienst des Caritasverbandes für den Landkreis Weilheim-Schongau e.V.

Inhalt

  1. OBA-Aktuell
  2. OBA-Post Nr. 16
  3. OBA und Selbsthilfe

OBA-Aktuell


v.l.n.r. Izabela Berndt, Katja Schick, Petra Sortino, Marinus Riedl, Sanny Schwarz, Nikola Simon, Monika Gleixner

 

Caritas bietet Unterstützung bei der Impf-Registrierung von über 80-jährigen Landkreisbürger*innen

Das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zu einer Partneraktion zur Unterstützung der über 80-jährigen Menschen bei der Anmeldung für die Corona-Schutzimpfung aufgerufen.

Dieser Bitte kommt der Caritasverband Weilheim-Schongau e.V. gern nach und unterstützt Senior*innen bei der Impf-Registrierung.

Ab sofort bis Ende April können Menschen aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, die 80 Jahre alt und älter sind und noch nicht für eine Corona-Schutzimpfung registriert wurden, unter 0881 909590-0 anrufen und ihre Kontaktdaten per Telefon durchgeben. Diese Daten werden direkt an die Impfzentren weitergeleitet. Senior*innen können eine Rückrufbitte hinterlassen. Der Rückruf erfolgt durch die Hotline des Impf-Zentrums.

Alternativ dazu können Sie sich in unserer Geschäftsstelle in der Schmiedstraße 15 in Weilheim eine Postkarte zur Impf-Registrierung abholen und diese selbst versenden.

Weitere Informationen bekommen Sie auf unserer Homepage.


Frühlingsgruß der OBA

Aktuell machen wir eine Umfrage bei unseren Klient*innen. Wir wollen wissen, welche Veranstaltungen zu welchen Zeiten wir planen sollen (wenn dies coronabedingt wieder möglich ist). Dazu haben wir einen kurzen Fragebogen erstellt, den wir verschickt haben. Gerne können Sie auch mitmachen. Das Dokument finden Sie hier zum Download.


Neueste Ausgabe des Teilhabe Newsletters

Die Behindertenauftragte des Landkreises Weilheim-Schongau, Katharina Droms, hat den neusten Teilhabe Newsletter herausgegeben. Er gibt wieder vielfältige Informationen rund um das Thema Behinderung/Teilhabe im Landkreis und darüber hinaus.
Hier finden Sie den Newsletter zum Download.


Neue, kostenlose Rufnummer des Krisendienstes Psychiatrie Oberbayern

Seit dem 1. März 2021 ist die Telefonnummer des Krisendienstes auf eine gebührenfreie und bayernweit einheitliche Erreichbarkeit umgestellt. Hilfesuchende können die Leitstelle rund um die Uhr erreichen.

Die neue Telefonnummer ist: 0800 655 3000

Weitere Informationen finden Sie unter www.krisendienste.bayern/oberbayern.


Internet-Surfen trotz Sehbehinderung 

Das Start-Up Web Inclusion GmbH hat ein Browser-Plugin (eine kleine Installation für das Programm mit dem Sie im Internet surfen) für Menschen mit Seheinschränkungen entwickelt. Nach Installation, kann mit einem Klick auf das Programm-Symbol Webseiten besser lesbar machen, angepasst an die eigene Sehschwäche. Kontrast ein, Schrift größer oder anders oder gleich alles vorlesen lassen.
Die Anwendung eignet sich vor allem für gering computer-erfahrene Senior*innen und Menschen mit Restsehvermögen. Näheres erfahren Sie auf der Webseite Barrierefreiheit im Internet dank Eye-Able® | Visuelle Assistenzsoftware (eye-able.com).


Weg von WhatsApp? Und wenn ja, wohin?

Das Evang. Bildungswerk München nimmt die Verunsicherung  vieler Menschen wegen der Ankündigung neuer Nutzungsbedingungen bei WhatsApp zum Anlass die wichtigsten Infos dazu in Einfacher Sprache zu veröffentlichen. Diese Informationen finden Sie auf der Webseite des Bildungswerks zum Download: Infos zu WhatsApp - in Einfacher Sprache – ebw München (ebw-muenchen.de)


Freie Plätze auf VdK Ferien-Freizeiten

der Sozialverband VdK Bayern bietet auch 2021 wieder inklusive Freizeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung an.
Bei Ausflügen, Schwimmbad-Besuchen, Spielen, beim Basteln oder Tanzen in der Haus-Disco erleben alle eine wunderbare Ferienzeit. Der Betreuungs-Schlüssel von 2:1 gewährleistet, dass auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer*innen gut eingegangen werden kann. Das Programm finden Sie im Flyer.



OBA-Post Nr. 16

FROHE OSTERN
Bild von suju-foto auf Pixabay

 

Liebe Freund*innen der OBA-Post,

Ostern steht vor der Tür und deshalb haben wir eine kleine, nachdenkliche Geschichte für euch/Sie herausgesucht.

Wir wünschen WUNDERSCHÖNE OSTERFEIERTAGE



Zur Geschichte    


OBA und Selbsthilfe


Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Corona-Regelungen 

Die Regelungen, ob und wie sich Selbsthilfegruppen derzeit treffen dürfen, ist nun wieder ganz offiziell unter „Fragen zum öffentlichen Leben“ auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eingebunden.

Hier der entsprechende Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zum-oeffentlichen-leben (Man muss etwas nach unten scrollen.) Siehe auch die 12. Bayerische Infektionsschutzvereinbarung.

Für den Landkreis Weilheim Schongau gilt derzeit:

Selbsthilfegruppen dürfen sich treffen, wenn von der Durchführung des Treffens als Präsenztreffen in der Gruppe ein gesundheitlicher oder körperlicher Erfolg zu erwarten ist..

Ohne Leitung einer medizinisch-therapeutischen Fachkraft, aber mit einer verantwortlichen, fachkundigen Person, die auf die Hygieneregeln und Erfassung der Personendaten achtet, dürfen sich Gruppen mit höchstens 5 Personen treffen. Unter Leitung einer medizinisch-therapeutischen Fachkraft (z.B. Mediziner, Therapeut, Sozialpädagoge, Krankenschwester/Pfleger oder Heilpraktiker) entfällt diese Begrenzung. Hier richtet sich die Anzahl der Personen an der Raumgröße. 

Im Absatz 5 des Textes wird ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Ausnahme-Genehmigung durch die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde hingewiesen. Hier ist zuständig das Ordnungsamt des Landratsamtes, Frau Duschl, Telefon 0881 681-1327. 

Die bisher ausgesprochenen Ausnahmegenehmigungen gelten, vorbehaltlich eines wieder verschärften Lockdowns weiter. Leider muss beachtet werden, dass sich die Infektionszahlen Zahlen erneut nach oben bewegen und wieder Änderungen eintreten können. 


Richtlinie Förderung von Selbsthilfegruppen 

Es gibt eine neue Richtlinie zurFörderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit“. Diese ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2023.

Wie der Richtlinie und und dem Merkblatt entnommen werden können, kommt es bzgl. förderfähiger Kosten und Trennung zuwendungsfähiger Ausgaben (zwischen Leistungen nach § 20h SGB V und Förderung ZBFS) zu maßgeblichen Änderungen der bisher gültigen Richtlinie. Die Details finden Sie in den folgenden Dokumenten: 

Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen

Merkblatt - Förderfähige Ausgaben



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Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG:

Caritasverband für den Landkreis Weilheim-Schongau e.V.
Schmiedstr. 15
82362 Weilheim i.OB

Telefon: 0881-909590-0
Telefax: 0881-909590-20
E-Mail: oba@caritas-wm-sog.de
Web: Offene Behindertenarbeit (OBA) (caritas-wm-sog.de)

 

 

 





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