Caritas-Newsletter
  KAM-Newsletter 17/2019
 
 
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Thema dieses Newsletters: Pressemeldung: Asylpraxis für Syrer(innen) nicht ändern
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KAM-Redaktion
 
 
Pressemeldung: Asylpraxis für Syrer(innen) nicht ändern

Der Deutsche Caritasverband begrüßt in einer am 15.05. erschienenen Pressemitteilung, dass die Entscheidungspraxis des BAMF bezüglich Personen aus Syrien vorerst nicht geändert wird.

„Es ist gut für die geflüchteten Menschen aus Syrien, dass die Asylpraxis für sie nicht geändert wird. Es wäre völlig inakzeptabel, davon auszugehen, dass inzwischen eine Rückkehr nach Syrien möglich ist“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Leitlinien für die Anerkennung syrischer Flüchtlinge nicht zu verschärfen.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Auslandshilfswerk Caritas international hatten mit Sorge beobachtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entscheidungen über Asylanträge eines beträchtlichen Teils von Schutzsuchenden aus Syrien seit einigen Wochen ausgesetzt hatte. Vorangegangen war eine Änderung der amtsinternen Leitsätze des BAMF, die insbesondere für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes relevant sind.

Der gesamte Text der Pressemitteilung ist hier verfügbar.




 
 
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