Caritas-Newsletter


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    Newsletter 22/2017 - 15. November 2017

 
 
    Inhalt
   
  1. "Quo vadis, Eingliederungshilfe und Pflege?"
  2. Transparenz auf einen Blick: ITZ-Siegel für Diözesancaritasverband und Caritasstiftung
 
 
 

Newsletter 22/2017 - 15. November 2017

 
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  "Quo vadis, Eingliederungshilfe und Pflege?"


Zwei Gesetze, zweimal Unterstützung - und viele offene Fragen: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Leistungen des BTHG* und des Pflegestärkungsgesetzes, die beide Anfang 2017 in Kraft getreten sind. Dabei zielt das BTHG ab auf die vollständige, gleichberechtigte Teilhabe und die Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Pflegestärkungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitert das Aufgaben- und Leistungsspektrum der Pflege, die oft für Menschen mit Behinderung neben der Rehabilitation unerlässlich ist.  "Quo vadis, Eingliederungshilfe und Pflege?" lautete das Thema eines Fachtags der Liga Hessen im Oktober, an dem über 180 Fachleute teilnahmen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand dabei die Frage, in welchem Verhältnis die beiden Gesetze stehen: Ergänzen sich ihre Leistungen, oder kommt es zu Leistungseinschränkungen für die Betroffenen?

Als Experten standen den Teilnehmern Prof. Dr. Andreas Büsch (Professor für Pflegewissenschaft an der Hochschule Osnabrück), Simone Schüller (Diplom-Soziologin an der TU Dortmund) sowie Dr. Elisabeth Fix (Deutscher Caritasverband, Berliner Büro) mit ihrem Fachwissen aus der Praxis der Caritas zur Verfügung.

Büsch betonte in seinem Vortrag, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff neue Formen und eine Flexibilisierung des Leistungsspektrums in der Pflege erfordert. Simone Schüller griff diesen Input auf: Auch in den Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe steigt die Zahl immer älterer Menschen - und damit steigen auch die Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung, denen die Mitarbeiter künftig gerecht werden müssen. Die Podiumsdiskussion der Referenten mit Vertretern von Kostenträgern zeigte auf, dass es zwar zahlreiche ähnliche Leistungen in beiden Gesetzen gibt, jedoch diese unterschiedliche Zielsetzungen haben. Daher könne es, so die Experten, durchaus zu Streitigkeiten von Leistungsberechtigten und Kostenträgern darüber kommen, welche Leistungen bewilligt werden. Und dies werde auch das Leistungsgeschehen in den Diensten und Einrichtungen beeinflussen.

Dennoch sehen die Fachleute auch Positives: Insbesondere die in beiden Gesetzen zugrunde gelegte Personenzentrierung ermöglicht, auf die spezifische Situation und die individuellen Wünsche der Betroffenen besser denn je einzugehen.

Weitere Informationen: Dr. Elke Groß (Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe) • elke.gross@dicv-limburg.de


* Bundesteilhabegesetz


 
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  Transparenz auf einen Blick: ITZ-Siegel für Diözesancaritasverband und Caritasstiftung

Der Diözesancaritasverband Limburg und die Caritasstiftung in der Diözese Limburg haben das ITZ-Siegel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) erhalten. Der Verband und die Stiftung haben die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet, nach der sie über Struktur, Engagement sowie Mittelherkunft und Mittelverwendung transparent und klar informieren.

Transparenzerklärung des Diözesancaritasverbandes und der Caritasstiftung.

Informationen zur ITZ: https://www.transparency.de/mitmachen/ 

 
 
    Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Text und Redaktion: Petra M. Schubert
Telefon: 06431 997-113 • Telefax: 06431 997-114
pressestelle@dicv-limburg.dewww.dicv-limburg.de
 
 
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