Caritas-Newsletter


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    Newsletter 3/2018 - 8. März 2018

 
 
    Inhalt
   
  1. Angehörige sind wichtige Stimme - Erster bundesweiter Tag für die Angehörigen von Menschen mit Behinderung
  2. Fortbildung Online-Beratung am 18. Juni
 
 
 

Newsletter 3/2018 - 8. März 2018

 
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  Angehörige sind wichtige Stimme - Erster bundesweiter Tag für die Angehörigen von Menschen mit Behinderung


Der CBP-Vorsitzende Johannes Magin und die Fachfrau des Diözesancaritasverband Limburg, Dr. Elke Groß, beim ersten bundesweiten Angehörigentag des CBP in Fulda. (Foto: Peter Birkelbach)

Sie sind eine bedeutsame Gruppe, die gehört wird: Die Angehörigen von Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache und zugleich wichtige Unterstützer, Berater und Interessenvertreter ihrer Anverwandten sowie der Einrichtungen der Behindertenhilfe. Das zeigte sich beim ersten bundesweiten Angehörigentag Anfang März 2018 in Fulda, zu dem der Angehörigenbeirat im CBP e. V.* eingeladen hatte.

Über 70 Angehörige aus ganz Deutschland, darunter auch aus der Diözese Limburg, nutzten die neue Gelegenheit, um sich auszutauschen und fachliche Inputs sowie wichtige gesetzliche Informationen zu erhalten.

Angehörigenbeirat ist ein großer Gewinn für den CBP
Der Vorstandsvorsitzende des CBP, Johannes Magin, begrüßte ausdrücklich, dass die Angehörigen sich mit den Einrichtungsleitungen regelmäßig austauschen und ihre Anliegen auch direkt in die Politik einbringen. Der Angehörigenbeirat als Vertretungsgremium ist, wie Magin bekräftigte, ein großer Gewinn für die CBP-Mitgliedseinrichtungen: Schließlich stoße er Diskussionen an und ermögliche das gemeinsame Lobbying. Als Bindeglied stärkt er, wie der Vorsitzende sagte, zudem das Miteinander von Angehörigen und Angehörigenvertretern in den Einrichtungen vor Ort.

Ohne Wissen zum BTHG geht es nicht
Unerlässlich für die Angehörigen und ihre Vertretungen ist zu wissen, welche gesetzlichen Grundlagen und neuen Rechtslagen für Menschen mit Behinderung relevant sind. Dr. Elke Groß, Abteilungsleiterin für Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe im Diözesancaritasverband Limburg, erläuterte daher die Eckpunkte des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG), wie die Frage der Schnittstelle von Behindertenhilfe und Pflege, die Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen sowie die Gestaltung des Teilhabeverfahrens. Neue Freigrenzen und Berechnungsverfahren bei Einkommen und Vermögen waren ein Aspekt aus der praktischen Umsetzung, auf den in einem der angebotenen Workshops Ingrid Rössel-Drath (Geschäftsführerin des Angehörigenbeirats in der Diözese Limburg und Referentin im Diözesancaritasverband Limburg) einging. Kein Gesetz ohne neue Verfahren: Welche Anträge Menschen mit Behinderungen ab 2020 stellen müssen, um Leistungen zu erhalten, das erläuterte Janina Bessenich, Justiziarin des CBP.

Lobbying auf Landesebene unabdingbar
Das BTHG gibt den Rahmen vor, die konkrete Umsetzung erfolgt auf Ebene der Bundesländer. Umso wichtiger ist daher, sich auch hier zu verbünden, um Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die Bedingungen zu nehmen. Das Bedarfsermittlungsverfahren und -Instrument, die Höhe des Budgets für Arbeit, die Rolle der Leistungserbringer beziehungsweise Einrichtungen im Gesamtplanverfahren oder auch Rahmenverträge werden in den nächsten  Jahren auf Landesebene entschieden. Für Hessen konnte der Limburger Diözesan-Angehörigenbeirat in Fulda Lobbying-Mitstreiter gewinnen, sodass die Gründung eines hessischen Angehörigenbeirats vorangetrieben werden kann.

Weitere Informationen: Ingrid Rössel-Drath (Geschäftsführerin des CBP-Angehörigenbeirats in der Diözese Limburg) • ingrid.roessel-drath@dicv-limburg.de


 * Die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) e. V. ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband. Er vertritt die über 1.100 Einrichtungen und Dienste für 150.000 Menschen mit Behinderungen.
Der Angehörigenbeirat im CBP ist aus der Initiative der in der Diözese Limburg im Jahr 2001 organisierten Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Caritas-Behindertenhilfe (DACB) und der im Jahr 2003 gegründeten Bundes-Arbeitsgemeinschaft (BACB) entstanden. Als treibende Kräfte und Gestalter der ersten Stunde haben sich aus der Limburger Diözese insbesondere Christa Hofmann, Hans und Brigitte Wenzbauer sowie Jürgen Wittig für die Angehörigenvertretung eingesetzt. In 2014 wurde die BACB als Angehörigenbeirat in den CBP e. V.  überführt. 


 
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  Fortbildung Online-Beratung am 18. Juni


In vielen Arbeitsfeldern bietet die Caritas seit 2006 auch Online-Beratung an. Damit reagiert die Caritas einerseits auf die immer größere Bedeutung der Kommunikation via Internet; die Online-Beratung kompensiert andererseits aber auch beispielsweise Einschränkungen bei der Mobilität, sie ist zudem zeit- und ortsunabhängig und anonym. Den Klient/-innen ist eine Erstantwort innerhalb von 48 Stunden an Werktagen garantiert.

Wie geht Beratung über das Internet? Welche Anforderungen stellt das an die Berater/-innen? Was ist der Unterschied zur Beratung vor Ort, wo ich die Menschen sehe, ihre Gestik und Mimik, ihre Körperhaltung mitberücksichtigen kann? 

Diese und andere Fragen beantwortet die Fortbildung „Kompetent bei der Caritas online beraten“, die aus einem E-Learning-Modul und einer Präsenzveranstaltung am 18. Juni 2018 besteht.

Weitere Informationen gibt es unter www.dicv-limburg.de/fortbildung 

 


 
 
    Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Text und Redaktion: Petra M. Schubert
Telefon: 06431 997-113 • Telefax: 06431 997-114
pressestelle@dicv-limburg.dewww.dicv-limburg.de
 
 
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