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Newsletter 20/2016 - 20. Oktober 2016-Nr.2
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Fehlerteufelchen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, es hat sich in diesem, soeben versendeten Newsletter doch glatt ein Fehlerteufelchen beim Link zum Download der Vorträge eingeschlichen. Selbstverständlich soll der Link nicht auf die AK gehen. Anbei finden Sie den korrigierten Link im Text sowie auch hier: Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht, mit herzlichen Grüßen Ihre Petra M. Schubert |
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Bundesteilhabegesetz und personenzentrierte Steuerung: Passt das?
"Bundesteilhabegesetz - Personenzentrierung in Hessen" war Thema eines Fachtags der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen Mitte Oktober in Fulda. Gut 150 Teilnehmer aus der Eingliederungshilfe sowie Kostenträger waren gekommen, um die Erkenntnisse aus dem hessischen Projekt PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Einliederungshilfe in Hessen) auf seine Passung auf das ab 1. Januar 2017 geltende Bundesteilhabegesetz (BTHG) hin zu prüfen. Das Fazit der Experten: Die personenzentrierten Hilfen sind mit dem BTHG kompatibel. Allerdings, darüber waren sich die Teilnehmer einig, sind noch zahlreiche Fragen mit Blick auf die Anforderungen und Unterschiede zum BTHG unbeantwortet. Die Vertreter der Leistungserbringer und Kostenträger sowie Wissenschaftler diskutierten unter anderem darüber, in welchem Verhältnis Gesamtplan* und Teilhabeplan** auf Grundlage des Gesetzes künftig stehen werden. Klar ist: Das BTHG bedeutet einen Systemwechsel, bei dem die Steuerungsfunktion auf die Kostenträger übertragen wird. Den Leistungserbringern wird die Rolle des reinen Dienstleisters zugeteilt - was auf deutliche Kritik stößt: Schließlich wird der Gesamtplan unter anderem gemeinsam von den Liga-Einrichtungen mit den Betroffenen erstellt. Daher befürchten die Menschen mit Behinderung eine Verschlechterung ihrer Lebenssituation. Die Kommunen wiederum versprechen sich eine finanzielle Entlastung durch das neue Gesetz. Neben der Umsetzung des BTHG in 2017 muss in Hessen geklärt werden, wer der drei bisherigen Verantwortlichen in Zukunft der Träger der Eingliederungshilfe sein soll: der Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlicher Sozialhilfeträger oder der örtliche Sozialhilfeträger. Darüber hinaus ist auch eine Aufgabenverteilung auf beide Institutionen möglich. Die Liga Hessen wird hierüber gemeinsam mit dem LWV und den Kommunalen Spitzenverbänden ausgiebig beraten. Vorträge der Fachtagung zum Download Weitere Informationen: Dr. Elke Groß (Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe im Diözesancaritasverband) •Telefon: 06431 997-183 • elke.gross@dicv-limburg.de | |||
Herausgeber: Text und Redaktion: | ||||
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