KAM-Newsletter 30/2017 | ||
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Sehr geehrte Damen und Herren, Thema dieses Newsletters: Reintegration in Serbien Mit freundlichen Grüßen KAM-Redaktion | ||
Reintegration in Serbien Mit der Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens entstand in Serbien eine neue gesellschaftliche Gruppe, die verwaltungsmäßig bis dahin noch unbekannt war. Viele Zurückgekehrte stoßen oft beim Behördengang auf Unverständnis, manchmal sogar auf eine diskriminierende Haltung ihnen gegenüber. In vielen Fällen bleibt ihnen der Zugang zur Sozialhilfe, Krankenkasse und dem Arbeitsmarkt - kurzum zur Reintegration - verwehrt, weil ihre Identität als Staatsangehörige der Republik Serbien nicht eindeutig festgestellt oder nachgewiesen werden kann. Mehr zum Thema Voraussetzungen für eine Registrierung/Anmeldung, notwendige Dokumente vor der Rückkehr und nach der Rückkehr finden Sie im zweiten Newsletter aus der Beratungsstelle für Rückkehrende in Belgrad. |
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