Newsletter DiCV Aachen 4-2024 vom 6. März 2024
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Newsletter DiCV Aachen 4-2024 vom 6. März 2024
    Inhalt:

     Aus dem Deutschen Caritasverband
1.      Stellungnahme zur geplanten Aktienrente

     Aus der Caritas in NRW
2.      Save the Date: Online-Polit-Talk zur Europawahl
3.      Basiskurs Ehrenamtskoordination

     Aus der Freien Wohlfahrtspflege
4.      Stellungnahme zur Bezahlkarte für Asylbewerber

     Aus dem Sozialrecht
5.      SGB II - Kosten für Kleinreparaturen im Regelbedarf enthalten
6.      SGB XII - Sterbegeldversicherung: Beiträge mindern Einkommen
7.      Recht bedacht - Waschmaschine muss selbst bezahlt werden

     Aus der Fördermittelberatung
8.      Aktion Mensch - Förderprogramm "Viel vor"
9.      Aktion Mensch – Protesttag 5. Mai 2024

     Aus dem Fortbildungsprogramm
10.    Wenn psychische Belastungen die Ausbildung bestimmen
11.    Effektive Didaktik in der Arbeit mit Ehrenamtlichen
12.    Neu! Praxisanleiterkurs für die Jugendhilfe
13.    BEI_NRW - Schreibwerkstatt
14.    Workshop Arbeitsrecht für Personalverantwortliche
15.    Offene Arbeit in der Kita - ein inklusives Konzept?!
16.    Sexuelle Selbstbestimmung ermöglichen
 
 1.      Stellungnahme zur geplanten Aktienrente

Zur kurz springen aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes die Vorschläge der Bundesregierung zur Rente. Das von der Bundesregierung vorgelegte Paket der Aktienrente koste einiges an Geld, das am Kreditmarkt aufgenommen werden müsse. Der Deutsche Caritasverband vermisst den aus seiner Sicht notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einer Erwerbstätigenversicherung. Solange das nicht der Fall sei, könne das Rentensystem sein Versprechen nicht halten, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Christian Heidrich



 2.      Save the Date: Online-Polit-Talk zur Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in allen EU-Mitgliedsstaaten die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament statt. Wahltag in Deutschland ist Sonntag, 9. Juni 2024. Dies ist ein guter Anlass, europapolitische Positionen der Caritas für NRW neu zu schärfen und mit Kandidierenden aus unserem Bundesland öffentlich zu diskutieren.

Freuen Sie sich schon jetzt auf anschaulich präsentierte Beispiele aus unserer Praxis; auf Statements und Forderungen, die Ihre Kernanliegen zur Sprache bringen; und auf ein starkes, länderübergreifendes Gemeinschaftsgefühl in der Caritas. Bitte reservieren Sie sich schon jetzt den Termin:

#care4EU – Der Online-Polit-Talk der Caritas in NRW zur Europawahl 2024 findet statt am 28. Mai 2024, nachmittags, voraussichtlich zwischen 13:30 Uhr und 17:30 Uhr.

Anna Kohlwey



 3.      Basiskurs Ehrenamtskoordination

Im zweiten Halbjahr 2024 startet wieder ein neuer Basiskurs Ehrenamtskoordination. Angesprochen sind Kolleginnen und Kollegen, die in ihren Diensten und Einrichtungen mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten und dort die Einbindung von Ehrenamtlichen koordinieren und organisieren.

Der Basiskurs, veranstaltet von den Diözesancaritasverbänden der Caritas in NRW, umfasst zwei Module mit jeweils zwei Seminartagen sowie die Teilnahme an einer kollegialen Beratungsgruppe. Die Präsenzseminare werden in Schwerte stattfinden.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Heidi Baumsteiger



 4.      Stellungnahme zur Bezahlkarte für Asylbewerber

Eine „Scheinlösung für ein Scheinproblem“ ist aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (LAG) die Bezahlkarte, über die Bund und Land zurzeit für Menschen diskutieren, die einen Asylantrag in Nordrhein-Westfalen stellen. Die Einführung der Sonderkarte verhindere Teilhabe und Integration, sei teuer und erfordere einen hohen Verwaltungsaufwand, heißt es unter anderem in einer Presseinformation der LAG.

Christian Heidrich



 5.      SGB II - Kosten für Kleinreparaturen im Regelbedarf enthalten

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Kosten für Kleinreparaturen und Instandhaltung einer Mietwohnung im Regelbedarf enthalten sind. Damit bestätigt das LSG nach Angaben der neue caritas 3/2024 die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das bereits mit Urteil vom 19. März 2008 (B 11 b AS 31/06R) festgestellt hat, dass derartige Kosten nicht zu den Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) zählen, auch nicht bei einer sogenannten Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. In Betracht kommt allein die Gewährung eines Darlehens nach § 24 SGB II. Konkret begehrte der Kläger die Übernahme von Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses in Höhe von 102,46 Euro als Zuschuss. Das LSG verneinte einen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 SGB II, weil keiner der in den Absätzen 2 bis 6 bezeichneten Sachverhalte einschlägig sei. Ein Darlehen hatte der Kläger ausdrücklich abgelehnt und in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht allein die Gewährung eines Zuschusses beantragt (LSG Niedersachsen, Urteil vom 7. März 2023, L 9 AS 69/19).

Roman Schlag



 6.      SGB XII - Sterbegeldversicherung: Beiträge mindern Einkommen

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 21. September 2023, dass Beiträge für Sterbegeldversicherungen bei der Berechnung von Leistungen zum Lebensunterhalt berücksichtigt und von der Altersrente der Klägerin abgesetzt werden müssen, sofern sie angemessen sind (B 8 SO 22/22 R), berichtet die neue caritas 4/2024. Im vorliegenden Fall wurden Leistungen zum Lebensunterhalt beantragt, jedoch die Beiträge zur vorher abgeschlossenen Sterbegeldversicherung nicht berücksichtigt. Gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 SGB XII (Sozialhilferecht) können Beiträge zu privaten Versicherungen nur dann vom Einkommen abgesetzt werden, wenn sie sozialhilferechtlich anerkannte Zwecke verfolgen - was sich nach der individuellen Lebenssituation der Leistungsempfängerin richtet.

Der Gesetzgeber privilegiert durch die Berücksichtigung einer Sterbegeldversicherung bei Leistungen der Sozialhilfe den Aufbau eines Vermögens. Die Privilegierung der Sterbegeldversicherung gegenüber anderen Versicherungen ist in § 33 Abs. 2 SGB XII festgelegt. Diesem zufolge muss für Verträge, die vor Leistungsbeginn abgeschlossen wurden, kein besonderer individueller Grund geltend gemacht werden. Es genügt, wenn durch eine verbindliche Vereinbarung sichergestellt ist, dass die Versicherungssumme für die Bestattung verwendet werden wird. Dafür reicht es aus, dass eine bestattungskostenpflichtige Erbin als Bezugsberechtigte benannt ist.

Die Versicherungssumme darf die Kosten für eine angemessene Bestattung und Grabpflege nicht überschreiten. Die Höhe der Beiträge ist angemessen, solange kein auffälliges Missverhältnis zwischen Prämien und Versicherungssumme besteht. Da die von der Klägerin abgeschlossene Versicherung diesen Anforderungen genügte, waren die Beiträge von ihrem Einkommen abzusetzten.

Roman Schlag



 7.      Recht bedacht - Waschmaschine muss selbst bezahlt werden

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte nach Angaben der neue caritas 4/2024 über den Wunsch einer Leistungsberechtigten nach einem Zuschuss zur Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine zu entscheiden. Ihre alte, nicht mehr funktionstüchtige Maschine hatte die Klägerin entsorgt und zunächst einen Zuschuss für die neue beantragt. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, hatte sie sich die Ersatzmaschine gekauft und ihr Anliegen weiterverfolgt.

Das Berufungsgericht hatte ihren Anspruch zar ebenfalls verneint, die Grundsatzrevision aber zugelassen, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen hatte. Es war jedoch auch von deren Verfassungswidrigkeit nicht ausreichend überzeugt. Diese Bedenken bezüglich der Verdassungsmäßigkeit konnten sich im politischen Raum bis dato nicht durchsetzen, auch wenn viele sehen, dass die Statistik-Methode der Regelbedarfsbemessung hier an ihre Grenzen kommt. Die Caritas setzt sich schon lange dafür ein, die sogenannte „weiße Ware" (Waschmaschinen und Kühlschränke) als einmalige Leistung zu gewähren. Die Bundesrichterinnen und -richter bleiben jedoch ihrer Linie treu, haben keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung und verweisen bezüglich der Waschmaschine auf die Darlehensregelung (BSG, Urteil vom 19. Mai 2022, B 8 SO 1/21 R).  

Roman Schlag



 8.      Aktion Mensch - Förderprogramm "Viel vor"

Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Aktion Mensch hilft dabei, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen.

Mit dem Förderprogramm "Viel vor" unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele oderTheater und Kunst.

Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können ab sofort bis zu 10.000 €  ohne Eigenmittel beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Marion van der Boeken



 9.      Aktion Mensch – Protesttag 5. Mai 2024

Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, möchte die Aktion Mensch unter dem Motto "Viel vor für Inklusion! Selbstbestimmt Leben – ohne Barrieren." darauf aufmerksam machen, dass die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) endlich besser umgesetzt werden muss.

Im Aktionszeitraum vom 27. April bis zum 12. Mai 2024 soll die Öffentlichkeit auf die UN-BRK aufmerksam gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Marion van der Boeken



 10.    Wenn psychische Belastungen die Ausbildung bestimmen

Pflegeschülerinnen und -schüler stehen vor vielen Herausforderungen. Während der Ausbildung werden sie mit anspruchsvollen Aufgaben konfrontiert, wodurch ihrer psychischen Belastbarkeit plötzlich viel abverlangt wird. Eigene, teils auch traumatische Erfahrungen können zusätzlich dazu beitragen, dass mit Depression, Aggression, Rückzug oder sogar einer Burn-out-Symptomatik reagiert wird.

Das Seminar "Alles in Ordnung bei dir?" am 19. April 2024 vermittelt Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung und Führung von Auszubildenden in der Pflege, indem Sie Traumata und Risiken psychischer Auffälligkeiten kennenlernen und den praktischen Umgang mit betroffenen Pflegeschülerinnen und -schülern üben. Gewinnen Sie Sicherheit in der Gesprächsführung und machen Sie sich Unterstützungsmöglichkeiten ebenso bewusst wie deren Grenzen.

Wir laden Sie herzlich ein, sich hier über das Fortbildungsangebot zu informieren und sich anzumelden. 

Anne Stemmler



 11.    Effektive Didaktik in der Arbeit mit Ehrenamtlichen

Sie sind auf der Suche nach effektiven Methoden, um Lehr-/Lernprozesse in der ehrenamtlichen Arbeit zu gestalten und dabei optimale Lernergebnisse zu erzielen? Unsere Fortbildung zur Didaktik in der Arbeit mit Ehrenamtlichen bietet Ihnen genau das. Hier erhalten Sie nicht nur grundlegende Werkzeuge und Konzepte, um ein effektives didaktisches Denken und Handeln zu entwickeln, sondern erfahren auch, wie Sie Lehr-/Lernprozesse so gestalten können, dass sie den unterschiedlichen Lernstilen und Bedürfnissen Ihrer ehrenamtlichen Helfer gerecht werden und optimale Lernerlebnisse ermöglichen.

Für alle, die mit Ehrenamtlichen arbeiten, sowie für Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren aus Einrichtungen und Diensten der Caritas findet am 25.04.2024 von 09:30 bis 12:00 Uhr eine Online-Fortbildung statt. Weitere Details und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Gaby Ahlers



 12.    Neu! Praxisanleiterkurs für die Jugendhilfe

Sie sind in der Jugendhilfe tätig und haben Lust und Freude daran, Menschen beim Lernen zu begleiten? Ab dem 2. Mai 2024 bietet der Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. einen Praxisanleiterkurs an, um Sie in dieser Aufgabe zu unterstützen. Diese Fortbildung wurde in Zusammenarbeit mit Jugendhilfe-Einrichtungen speziell für Sie konzipiert. 

  • Nach Abschluss des Kurses haben Sie ein eigenes Konzept von Praxisanleitung in der Jugendhilfe entwickelt und können dieses in die Praxis umsetzen.

  • Ihr Rollenverständnis als Praxisanleitung ist gefestigt, und Sie verfügen über Kenntnisse und Methoden zu lösungsorientiertem Denken und Handeln in der Planung von Anleitungsprozessen.

  • Neben der personalen Kompetenz haben Sie Fragen zur Implementierung von Praxisanleitung in der Organisation betrachtet und analysiert.

Interesse geweckt? Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Gaby Ahlers




 13.    BEI_NRW - Schreibwerkstatt

Sie sind Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Eingliederungshilfe und schreiben den BEI_NRW (Bedarfsermittlungsintrument in NRW)? Sie möchten die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im BEI_NRW konstent und folgerichtig beschreiben? Ihre Darstellungen sollen im BEI_NRW den Anforderungen des Leistungsträgers entsprechen?

In dieser zweitägigen Intensivfortbildung vom 06. bis 07. Mai 2024 können Sie Ihre Schreibpraxis intensiv trainnieren und erhalten alle dafür notwendigen Inhalte. Auch für Ihre Fragen ist ausreichend Raum vorhanden.

Weitere Informationen zu den konkreten Inhalten dieser Fortbildung sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Gaby Ahlers



 14.    Workshop Arbeitsrecht für Personalverantwortliche

Unser Workshop bietet Personalverantwortlichen die Möglichkeit zu einem ungezwungenen und professionellen Austausch zu aktuellen Themen sowie "Dauerbrennern" in der Personalarbeit. Sie haben die Gelegenheit, im Dialog miteinander zu erfahren, wie Ihre Themen und Fragestellungen in anderen Einrichtungen gehandhabt werden. Unter Einbindung unserer Referentin und unseres Referenten werden praxistaugliche Lösungen erarbeitet, die Ihnen als Personalverantwortliche eine Entscheidungsfindung im konkreten Arbeitsalltag erleichtern.

So gewinnen Sie nicht nur über die reine Wissensvermittlung hinaus zusätzliche Sicherheit in relevanten Fragestellungen der Personalarbeit, sondern erhalten auch konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Arbeitsalltag. Selbst komplexere Fragestellungen, die Sie aufgrund von Zeitmangel oft zurückstellen müssen, können in dem Workshop aufgearbeitet werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung am 14. Mai 2024 finden Sie hier.

Gaby Ahlers



 15.    Offene Arbeit in der Kita - ein inklusives Konzept?!

Stellen Sie sich die Frage: Kann Offene Arbeit mit „Inklusionskindern“ funktionieren? Diese Herausforderung beschäftigt viele von uns in der Praxis. Wenn auch Sie darüber nachdenken möchten, wie Sie Offene Arbeit inklusiv gestalten können, dann laden wir Sie herzlich ein, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in der Fortbildung am 23. Mai 2024 Antworten und Konsequenzen für Ihren pädagogischen Alltag zu finden.

Eingeladen sind Leitungen und stellvertretende Leitungen aus Tageseinrichtungen für Kinder sowie pädagogische Fachkräfte, die sich auf eine spätere Leitungsstelle vorbereiten wollen. Machen Sie sich mit den Anforderungen der Offenen Arbeit als inklusives Konzept vertraut.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Gaby Ahlers



 16.    Sexuelle Selbstbestimmung ermöglichen

Die Aussagen im Bundesteilhabegesetz sind eindeutig: Dienste und Angebote der Eingliederungshilfe sind aufgefordert, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen auch im Themenkomplex sexuelle Selbstbestimmung zu ermöglichen. Es gilt, proaktiv sexualitätsbezogene Themen in der Organisationskultur zu verankern.

Wie kann eine gezielte Organisationsentwicklung zur nachhaltigen Erweiterung der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beitragen?

Eingeladen sind Fach- und Führungskräfte aus Einrichtungen und Diensten der Eingliederung zur Fortbildung vom 11. bis 12. Juni 2024. 

  • Sie erhalten Orientierung und Grundlagenwissen zur sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

  • Sie entwickeln und schärfen ihr systemisches Grundverständnis mit Blick auf organisationale Veränderungsprozesse.

  • Sie reflektieren und entwickeln eine Haltung zu sexualitätsbezogenen Kontexten unter Berücksichtigung der eigenen Rolle als Fachkraft beziehungsweise Führungskraft.

  • Sie diskutieren und entwickeln Ihre partizipative und empowernde Grundhaltung bei der Organisationsentwicklung.

  • Sie lernen Analyse- und Implementationstools zur Erweiterung der sexuellen Selbstbestimmung im spezifischen Arbeitskontext kennen und wenden diese an.

  • Sie lernen Good Practice der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen und haben die Möglichkeit, eigene positive Beispiele zu teilen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gaby Ahlers



Herausgegeben von
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
Geschäftsstelle

Redaktion:
Christian Heidrich (verantwortlich)
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0241 431-227
Telefax: 0241 431-2983
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@caritas-ac.de
Internet: www.caritas-ac.de

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