Tandembetreuung
Tandembetreuung - EINE Möglichkeit für den Einstieg
als gesetzliche Betreuung
Ein Fallbeispiel
"Mir wird das alles zu viel, so neben der Arbeit. Und das Verhältnis zu meiner Mutter leidet sehr unter dem ganzen Stress." Mit diesem Satz erklärte Frau D. ihre Anfrage nach einer Unterstützungsmöglichkeit bei einem Betreuungsverein. Bisher manage sie das Leben ihrer Mutter, nebenher zu einer beruflichen Tätigkeit und ihrem eigenen Familienleben. Auf diese Weise bleibe auch immer weniger Zeit, ihre Mutter im Altenheim zu besuchen. Die Organisation und Kommunikation mit den einzelnen Behörden benötige einfach zu viel Zeit. Dadurch wäre sie gestresst und das merke natürlich auch die Mutter, die die Abläufe und langen Wartezeiten bei den Behörden und Versicherungen oftmals nicht nachvollziehen kann.
Der Fall Frau D. und ihre Mutter ist ein gutes Beispiel, bei dem die Installation einer Tandembetreuung sinnvoll ist. Fr. D. möchte sich nach wie vor um die Belange ihrer Mutter kümmern, benötigt aber in einzelnen Bereichen ihrer Zuständigkeit Unterstützung. Daher wird in Absprache mit dem Betreuungsgericht und dem zuständigen Landratsamt die Betreuung aufgeteilt. Die angefragte Berufsbetreuerin übernimmt hierbei nur einzelne Aufgabenkreise bspw. die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten sowie die Gesundheitssorge. Andere Aufgabenkreise bleiben in der Verantwortung von Fr. D. Es wird zudem vereinbart, dass sich regelmäßig per E-Mail und mind. 1-mal monatlich telefonisch oder persönlich über die aktuellen Anliegen und Aufgaben ausgetauscht wird. Frau D. erhält auf diese Weise Entlastung in den Organisationsaufgaben für ihre Mutter. Ziel ist es, dass Frau D. die Betreuung irgendwann ohne die Berufsbetreuerin übernehmen kann. Wenn die ersten wichtigen Organisationsschritte gegangen sind und Frau D. etwas Zeit hatte, durch die Berufsbetreuerin einen Einblick und Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Abläufen einer gesetzlichen Betreuung zu bekommen. Frau D. erhält durch die Anbindung bei einem Betreuungsverein zudem die Möglichkeit, sich in einzelnen Bereichen der gesetzlichen Betreuung fortzubilden oder sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.