Caritas-Newsletter
    KAM-Newsletter 01/2016
 
 
  Sehr geehrte Damen und Herren,
Thema dieses Newsletters: Arbeitshilfe zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Mit freundlichen Grüßen
KAM-Redaktion
 
 
Arbeitshilfe zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen werden zunehmend Praktika und andere betriebliche Tätigkeiten/Maßnahmen als Instrumente genutzt. Sie können zur Erstorientierung dienen, zum Kennenlernen bestimmter Branchen und der Betriebsabläufe, sowie zur Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten. Weiter können sie Bestandteile einer schulischen Berufsausbildung oder eines Studiums sein. Auch öffentlich geförderte Programme, wie das ESF-BAMF-Programm, und Maßnahmen der Arbeitsverwaltung können betriebliche Phasen beinhalten. Manchmal geht es aber auch nur um die Ableistung eines  Freiwilligendienstes oder um die Hospitation in einem Betrieb. Flüchtlinge, die zur Lebensunterhaltssicherung Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem AsylbLG beziehen, können darüber hinaus zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.

Möchten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis ein Praktikum oder eine sonstige betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme aufnehmen, stellen sich in der Regel folgende Fragen:

  • Wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt?
  • Muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis zustimmen?
  • Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine sonstige Vergütung gezahlt werden?
  • Muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
  • Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
  • Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert?

Diese Fragen sind für die unterschiedlichen Tätigkeitsformen nicht einheitlich zu beantworten. Um in diesem komplexen Feld den Überblick zu behalten, bzw. diesen überhaupt erst einmal zu bekommen, hat der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. eine Arbeitshilfe und eine tabellarische Übersicht erstellt.

In der Arbeitshilfe werden verschiedene Praktikumsarten und sonstige Tätigkeiten definiert und ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben (Teil 1). Ausgangspunkte sind die oben genannten Fragestellungen. Ergänzend wird auf die Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse und Berufsausbildungen (Teil 2) sowie auf die u. a. strafrechtlichen Folgen der Nichtbeachtung der Rahmenbedingungen (Teil 3) eingegangen.




 
 
   

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