KAM-Newsletter 20/2012 | ||
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Sehr geehrte Damen und Herren, Thema dieses Newsletters: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe nach Asylbewerberleistungsgesetz Mit freundlichen Grüßen KAM-Redaktion | ||
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe nach Asylbewerberleistungsgesetz Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom heutigen Tage die Verfassungswidrigkeit der Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt. Sie sind mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich eine Neuregelung zu schaffen. Die Leistungshöhe bemisst sich für die Übergangszeit rückwirkend ab 1. Januar 2011 nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch XII. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier Die Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes finden Sie hier |
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Die Redaktion
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