Caritas-Newsletter
    KAM-Newsletter 20/2012
 
 
  Sehr geehrte Damen und Herren, 
Thema dieses Newsletters: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe nach Asylbewerberleistungsgesetz
Mit freundlichen Grüßen 
KAM-Redaktion
 
 
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe nach Asylbewerberleistungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom heutigen Tage die Verfassungswidrigkeit  der Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt. Sie sind mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich eine Neuregelung zu schaffen. Die Leistungshöhe bemisst sich für die Übergangszeit rückwirkend ab 1. Januar 2011 nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch XII.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier

Die Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes finden Sie hier

Die Pressemitteilung des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes finden Sie hier  




 
 
   

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