KAM-Newsletter 12/2012 | ||
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Sehr geehrte Damen und Herren, Thema dieses Newsletters: Arbeitshilfe zum 9. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Härtefalleinbeziehung) Mit freundlichen Grüßen KAM-Redaktion | ||
Arbeitshilfe zum 9. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Härtefalleinbeziehung) Das neunte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 04.12.2011 ist am 09.12.2011 in Kraft getreten. Damit gibt es nun für schon im Bundesgebiet wohnende Spätaussiedler die Möglichkeit, in Härtefällen im Herkunftsgebiet verbliebene Ehegatten und Abkömmlinge in den Aufnahmebescheid nachträglich einzubeziehen. Informationen, Anträge und Vordrucke sind auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes zu finden: http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/Aktuelles/Meldungen/9.__BVFG-_C3_84nderungsgesetz.html?__nnn=true Als Anlage erhalten Sie für die Beratungspraxis eine Arbeitshilfe von Rechtsanwalt Robert Stuhr, in der die Arbeitshinweise des BVA und die derzeit bereits bekannten Probleme aufbereitet werden. |
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Die Redaktion
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