KAM-Newsletter 18/2012 | ||
Sollten Sie Probleme bei der Darstellung oder beim Drucken des Newsletters haben, dann klicken Sie bitte
Hier!
| ||
Sehr geehrte Damen und Herren, Thema dieses Newsletters: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen Mit freundlichen Grüßen KAM-Redaktion | ||
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen Asylbewerberleistungsgesetz - Das Zwei-Klassen-System in der Grundsicherung ist menschenunwürdig Am Welttag des Flüchtlings verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Höhe der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit 1993 wurde die jährliche gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Leistungshöhe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr vorgenommen. Mittlerweile liegt die Höhe der Leistungen, die für Asylbewerber in diesem Gesetz festgeschrieben sind, zwischen 30 und 47 Prozent unter dem Niveau des Existenzminimums, wie es in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende festgeschrieben ist. Dies hat gravierende Folgen für die betroffenen Menschen. Sie leben unterhalb des in Deutschland festgelegten soziokulturellen Existenzminimums und sind von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen. Lesen Sie hierzu die Pressemeldung des Deutschen Caritasverbandes. |
||
Die Redaktion
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Ihre Adresse in unserer Datenbank gespeichert ist. Sollten Sie kein weiteres Interesse an unserem Newsletter haben, können Sie sich hier abmelden. | ||