Caritas-Newsletter
    KAM-Newsletter 18/2012
 
 
  Sehr geehrte Damen und Herren, 
Thema dieses Newsletters: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Mit freundlichen Grüßen 
KAM-Redaktion
 
 
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen


Asylbewerberleistungsgesetz - Das Zwei-Klassen-System in der Grundsicherung ist menschenunwürdig

Am Welttag des Flüchtlings verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Höhe der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit 1993 wurde die jährliche gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Leistungshöhe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr vorgenommen. Mittlerweile liegt die Höhe der Leistungen, die für Asylbewerber in diesem Gesetz festgeschrieben sind, zwischen 30 und 47 Prozent unter dem Niveau des Existenzminimums, wie es in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende festgeschrieben ist. Dies hat gravierende Folgen für die betroffenen Menschen. Sie leben unterhalb des in Deutschland festgelegten soziokulturellen Existenzminimums und sind von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen. Lesen Sie hierzu die Pressemeldung des Deutschen Caritasverbandes.   



 
 
   

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