KAM-Newsletter 43/2014 | ||
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Sehr geehrte Damen und Herren, Thema dieses Newsletters: Pressemitteilungen des DCV zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung Mit freundlichen Grüßen KAM-Redaktion | ||
Pressemitteilungen des DCV zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch mit dem Abschlussbericht des Staatssekretärs-Ausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Freizügigkeitsgesetzes für EU-Einwanderer auf den Weg gebracht. Außerdem beschloss das Bundeskabinett eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). So sollen Leistungsberechtigte nun Grundleistungen entsprechend des allgemeinen Existenzminiums erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 die Höhe der Geldleistungen für verfassungswidrig erklärt und das Existenzminimum als Maßstab vorgegeben. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der DCV aktuelle Pressemeldungen veröffentlicht, welche unter folgenden Links abrufbar sind: http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/begriff-der-armutszuwanderung-diffamiert http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/asylbewerberleistungsgesetz-endlich-absc Anbei finden Sie außerdem die entsprechenden Pressemitteilungen der Bundesregierung und des Bundesinnenministerium. |
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Die Redaktion
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